Statut
Die Möglichkeiten der Pränatalen Diagnostik und die damit verbundene Kenntnis von möglichen
Risiken für Erkrankungen und Behinderungen des Fötus/Kindes führt in zunehmendem Maße zu
schwierigen Entscheidungssituationen für Frauen und Paare, die vorgeburtliche Diagnostik in
Anspruch nehmen.
Die Untersuchung selbst setzt eine ausführliche Beratung über alle Aspekte der Untersuchung und
die möglichen Konsequenzen voraus.
Die Mitglieder des Vereins respektieren die individuelle Entscheidung von Eltern, eine
vorgeburtliche Diagnostik mit der Wahlmöglichkeit , entweder die Schwangerschaft abzubrechen
oder sich frühzeitig über die diagnostizierte Entwicklungsstörung/Behinderung des Ungeborenen
zu informieren und darauf vorzubereiten.
Die Mitglieder des Vereins respektieren aber ebenso die Nicht-Inanspruchnahme der
Pränataldiagnostik und das "Recht auf Nichtwissen".
Mitglieder des Vereins sind Personen, die beruflich im Bereich der Pränataldiagnostik und der
Beratung tätig sind. Folgende Professionen sind vertreten:
· Gynäkologie
· Hebammen
· Humangenetik
· Pädiatrie
· Psychologie
· Sozialwissenschaften
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen gehören konfessionellen, staatlichen und freien
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen an, sind niedergelassene oder in Krankenhäusern
tätige Frauenärzt/innen oder Hebammen, Humangenetiker/innen aus dem universitären wie dem
niedergelassenenen Berufsfeld; darüber hinaus sind Vertreterinnen von Selbsthilfegruppen im
Bereich Behinderung vertreten.
Die interdisziplinäre Zusammensetzung des Arbeitskreises ermöglicht einen differenzierten
Umgang mit dem Angebot der Pränataldiagnostik. Der Arbeitskreis möchte Frauen / Paaren, die
sich in einem Entscheidungskonflikt vor, während und nach Pränataldiagnostik befinden, durch
individuelle Beratungsangebote helfen, eine für sie persönlich tragbare Lösung zu finden.
Die Mitglieder des Vereins setzen sich für folgende Ziele ein:
· Individuelle Begleitung und Beratung von Frauen / Paaren vor, während und nach
Pränataldiagnostik
· Begleitung von Frauen / Paaren nach der Geburt eines behinderten Kindes, nach einer Totgeburt
oder Tod des Kindes, nach einem Schwangerschaftsabbruch oder bei einer weiteren
Schwangerschaft, wenn bereits ein behindertes Kind geboren wurde
· Organisation von Informationsveranstaltungen und Diskussionen zum Thema Pränataldiagnostik
für die Öffentlichkeit, um so die gesellschaftliche Diskussion zu dieser Thematik zu fördern
· Organisation von Fortbildungsveranstaltungen für professionelle Berater und Beraterinnen, die in
den Prozeß der Pränataldiagnostik einbezogen sind
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 13.03.2002.
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